Negative und ungerechtfertigte Google Bewertungen entfernen lassen. Kein Problem! - BS Style GmbH

Negative und ungerechtfertigte Google Bewertungen entfernen lassen. Kein Problem!

Google Bewertungen löschen

Negative und ungerechtfertigte Bewertungen im Internet zu entfernen ist möglich. Wenn Sie solche negativen und ungerechtfertigten Bewertungen erhalten haben, und damit nicht einverstanden sind, haben wir die Lösung für Sie! Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert die Löschung der Bewertungen zu veranlassen. Wir überprüfen für Sie ob Bewertungen rechtmäßig sind, treten mit dem Bewertungsportal sowie dem Autor der Seite für Sie in Kontakt und setzen uns für die Löschung der Bewertungen ein. Falls erforderlich auch vor Gericht. Negative Bewertungen löschen zu lassen hat einen besonders wichtigen Grund: sie sind ein besonders hoher Indikator, warum ein Kunde Ihr Angebot schnell ablehnt. So geben 85 % aller User an, eher zu konvertieren wenn die Bewertung eines Produktes oder einer Leistung positive Bewertungen erhalten hat. 80 % aller User geben an, sich wegen negativen Bewertungen gegen Angebote zu entscheiden.  Durch unsere Erfahrung in dem Bereich, kennen wir die Richtlinien der gängigen Bewertungsportale, aber auch das geltende Recht. Wir leiten die entscheidende Argumentation an die richtige Stelle weiter, damit Ihre Kunden weiterhin Vertrauen in Ihr Produkt setzen.

Wann können negative Bewertungen gelöscht werden?

Grundsätzlich gilt: auch negative Bewertungen im Internet sind zulässig und jeder darf und soll für andere seine Meinung im Internet vertreten. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt den Verfasser der Bewertungen. Dabei ist es jedoch unzulässig, unwahre Tatsachenbehauptungen aufzustellen oder beleidigende Texte zu verbreiten. In einem solchen Fall können Sie die sofortige Löschung der Bewertung und sogar Schadenersatz verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Die freie und rechtlich vertretbare Meinungsäußerung (auch Werturteil genannt) beinhaltet weder Schmähkritik noch eine Formalbeleidigung. Ein Produkt oder eine Dienstleistung gut oder schlecht zu finden, fällt unter die freie Meinungsäußerung.  Eine Tatsache lässt sich theoretisch überprüfen und nachweisen. Ob etwa ein Unternehmen Lieferzeiten einhält, Anrufe beantwortet oder Retouren abwickelt. Von der Meinungsfreiheit abzugrenzen ist die Tatsachenbehauptung, die nachweisliche Unwahrheiten enthält und somit nicht rechtmäßig ist.

Muss ein Plattformbetreiber negative Bewertungen selbstständig löschen?

Erhält ein Plattformbetreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, ist er dazu verpflichtet, diese umgehend zu löschen. Der Plattformbetreiber ist allerdings nicht verpflichtet aus eigenem Anspruch heraus, negative Bewertungen aufzusuchen und zu löschen. Sie selber sind dazu angehalten aktiv zu werden. In einigen Fällen lässt sich Ihr Anspruch auch notfalls gerichtlich durchsetzen. Sprechen Sie uns dazu bei Fragen gerne an.

Wie kann ich rechtliche Ansprüche gegen den Verfasser negativer Bewertungen geltend machen?

Rechtliche Ansprüche für negative Bewertungen geltend zu machen beinhaltet einige größere Schwierigkeiten. Sie bestehen zumeist darin, den Verfasser der rechtswidrigen Bewertung zu ermitteln um Schadenersatz geltend zu machen. Bewertungen – vor allem negative Bewertungen – werden im Internet meistens anonym abgegeben. Wenn Sie mit der Ermittlung keinen Erfolg haben, können Polizei und Staatsanwaltschaft die letzte Instanz sein den Verfasser der negativen Bewertungen zu ermitteln. Grundsätzlich bestehen Ihrerseits die Ansprüche auf Löschung und Unterlassung rechtswidriger Bewertungen. Sollte die Möglichkeit auf Schadenersatz nicht gegeben sein, dürfen Sie trotzdem auf die Löschung unwahrer oder falscher Bewertungen bestehen.

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Der Preis gilt pro gelöschte Bewertung

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